Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Q-Flower Handelsgesellschaft mbH
Carl-Kühne-Straße 8
47638 Straelen-Herongen
Deutschland
– nachfolgend „Q-Flower“ –
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Q-Flower. Sie gelten insbesondere für Bestellungen über den Onlineshop, per E-Mail, telefonisch, schriftlich, über den Außendienst oder auf sonstigem Wege.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber:
a. Unternehmern im Sinne des § 14 BGB;
b. juristischen Personen des öffentlichen Rechts;
c. öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Q-Flower ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Q-Flower in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Vertragsschluss und Bestellungen
Angebote von Q-Flower sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Produktdarstellungen im Onlineshop, in Katalogen, Preislisten, Werbemitteln oder sonstigen Unterlagen stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
a. eine Auftragsbestätigung von Q-Flower in Textform;
b. die Bereitstellung oder Versendung der Ware;
c. eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung von Q-Flower.Automatisch erzeugte Eingangsbestätigungen bestätigen lediglich den Eingang einer Bestellung und stellen noch keine Annahme des Angebots dar, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
Für Inhalt und Umfang des Vertrags sind die Auftragsbestätigung und die darin aufgeführten Vereinbarungen maßgeblich.
Angaben des Kunden müssen vollständig und richtig sein. Änderungen von Firma, Anschrift, Lieferadresse, E-Mail-Adresse, Vertretungsberechtigung oder sonstigen vertragsrelevanten Daten sind Q-Flower unverzüglich mitzuteilen.
3. Warenbeschaffenheit und Naturprodukte
Q-Flower handelt insbesondere mit Blumen, Pflanzen, floristischen Produkten und damit zusammenhängenden Waren.
Blumen und Pflanzen sind Naturprodukte. Abweichungen hinsichtlich Farbe, Form, Größe, Blütenstand, Reifegrad, Wachstum, Gewicht, Struktur, Geruch und sonstiger natürlicher Eigenschaften sind möglich und stellen keinen Mangel dar, soweit die Abweichungen handelsüblich und für den Kunden zumutbar sind.
Abbildungen, Fotos, Muster und Beschreibungen dienen grundsätzlich der Veranschaulichung. Farb- und Darstellungsabweichungen können insbesondere durch natürliche Schwankungen, Lichtverhältnisse, Bildbearbeitung und unterschiedliche Bildschirmeinstellungen entstehen.
Branchenübliche, saisonale oder wachstumsbedingte Abweichungen sowie geringfügige Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen bleiben vorbehalten, soweit die vereinbarte Verwendung der Ware nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Angaben zu Haltbarkeit, Blütezeit, Wachstum oder Entwicklung beruhen auf Erfahrungswerten. Sie stellen keine Garantie dar, sofern eine Garantie nicht ausdrücklich in Textform erklärt wurde.
Eine erfolgreiche Weiterkultur oder bestimmte Entwicklung der gelieferten Pflanzen kann nur erwartet werden, wenn der Kunde die jeweils erforderlichen Lagerungs-, Pflege-, Temperatur-, Licht-, Bewässerungs- und Kulturbedingungen einhält.
4. Verfügbarkeit und Teillieferungen
Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit.
Ist eine bestellte Ware nicht oder nicht vollständig verfügbar, wird Q-Flower den Kunden hierüber informieren.
Q-Flower ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt, sofern:
a. die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist;
b. die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist;
c. dem Kunden hierdurch kein erheblicher zusätzlicher Aufwand entsteht.Zusätzliche Versandkosten aufgrund einer von Q-Flower veranlassten Teillieferung werden dem Kunden nicht berechnet, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Ersatzlieferungen mit einer anderen Sorte, Farbe, Größe oder Ausführung erfolgen nur, wenn dies vereinbart wurde oder für den Kunden unter Berücksichtigung des Vertragszwecks zumutbar ist.
5. Preise
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Liefer-, Fracht-, Verpackungs-, Paletten-, Rollcontainer-, Versicherungs-, Zoll- und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Lieferungen ins Ausland trägt der Kunde zusätzlich anfallende Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben, soweit gesetzlich zulässig und nicht anders vereinbart.
Werden nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden Lieferumfang, Liefertermin, Lieferort oder sonstige Leistungen geändert, können dadurch entstehende Mehrkosten zusätzlich berechnet werden.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
Ist keine Zahlungsfrist angegeben, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum und Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
Q-Flower kann Lieferungen von einer Vorauszahlung, Teilvorauszahlung, Kreditkartenzahlung, einem SEPA-Lastschriftmandat oder einer sonstigen Zahlungssicherheit abhängig machen. Dies gilt insbesondere bei Neukunden, Auslandsbestellungen, erhöhtem Auftragsvolumen oder Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden.
Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Q-Flower endgültig über den Betrag verfügen kann.
Der Kunde kommt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.
Während des Zahlungsverzugs ist Q-Flower berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und anschließend auf die älteste offene Hauptforderung angerechnet, soweit der Kunde keine abweichende Tilgungsbestimmung trifft und zwingendes Recht nicht entgegensteht.
Bei Zahlungsverzug, einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder begründeten Zweifeln an dessen Zahlungsfähigkeit kann Q-Flower noch ausstehende Lieferungen von einer Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen.
Gesetzliche Rechte zur Leistungsverweigerung, Kündigung oder zum Rücktritt bleiben unberührt.
7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8. Lieferung und Lieferzeiten
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Q-Flower ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt erst, wenn:
a. alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind;
b. der Kunde alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitgestellt hat;
c. eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheit eingegangen ist;
d. vereinbarte Mitwirkungshandlungen des Kunden erbracht wurden.Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt.
Q-Flower ist berechtigt, die Versandart, den Transportweg und den Transportdienstleister nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen, sofern keine verbindliche Vereinbarung besteht.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Ware am vereinbarten Lieferort zu den vereinbarten oder üblichen Lieferzeiten angenommen werden kann.
Bei Pflanzen, Blumen und anderen verderblichen oder temperatur- beziehungsweise zeitkritischen Waren muss eine unverzügliche Annahme und sachgerechte Versorgung gewährleistet sein.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, kann Q-Flower Ersatz der hierdurch entstehenden Schäden und Mehraufwendungen verlangen. Hierzu können insbesondere zusätzliche Transport-, Lager-, Personal- und Entsorgungskosten gehören.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Q-Flower haftet nicht für Verzögerungen oder die Unmöglichkeit einer Lieferung, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die Q-Flower nicht zu vertreten hat.
Dazu können insbesondere gehören:
a. Naturereignisse und extreme Witterungsverhältnisse;
b. Frost, Hitze, Sturm, Überschwemmungen oder sonstige Ernte- und Kulturschäden;
c. Pflanzenkrankheiten oder behördlich angeordnete Pflanzenschutzmaßnahmen;
d. Epidemien und Pandemien;
e. Krieg, Terrorismus, Unruhen oder Embargos;
f. Streiks und rechtmäßige Aussperrungen;
g. Energie-, Rohstoff- oder Transportengpässe;
h. Verkehrs- oder Betriebsstörungen;
i. behördliche Maßnahmen;
j. Ausfälle von IT-, Telekommunikations- oder Logistiksystemen;
k. nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung trotz eines ordnungsgemäß abgeschlossenen Deckungsgeschäfts.Q-Flower wird den Kunden über ein wesentliches Leistungshindernis und dessen voraussichtliche Auswirkungen informieren, sobald dies unter den Umständen möglich und zumutbar ist.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer des Leistungshindernisses zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
Dauert das Leistungshindernis so lange an, dass einer Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, können beide Parteien hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.
Bereits erbrachte Gegenleistungen werden im Falle eines Rücktritts erstattet. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
10. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Kunden über.
Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung auf den Kunden über.
Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Soweit Q-Flower ausnahmsweise die Transportgefahr übernimmt, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung.
11. Leergut, Ladungsträger und Transportverpackungen
Mehrwegverpackungen, Paletten, Container, Rollwagen, CC-Container, Regale und sonstige Ladungsträger bleiben Eigentum von Q-Flower oder des jeweiligen Pool- beziehungsweise Systemanbieters, sofern sie nicht ausdrücklich verkauft wurden.
Der Kunde hat überlassene Ladungsträger sorgfältig zu behandeln und innerhalb der vereinbarten Frist vollständig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Für nicht, verspätet oder beschädigt zurückgegebene Ladungsträger kann Q-Flower die vereinbarte Vergütung beziehungsweise die notwendigen Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten berechnen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
12. Eigentumsvorbehalt
Q-Flower behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln und, soweit üblich und zumutbar, angemessen gegen typische Risiken zu versichern.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde Q-Flower unverzüglich zu informieren und alle zur Wahrung der Eigentumsrechte erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt Q-Flower bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer ab. Q-Flower nimmt die Abtretung an.
Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Q-Flower darf die Einziehungsbefugnis aus berechtigtem Grund widerrufen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für Q-Flower als Hersteller, ohne dass daraus Verpflichtungen für Q-Flower entstehen. Bei Verarbeitung mit anderen, Q-Flower nicht gehörenden Gegenständen erwirbt Q-Flower Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, erwirbt Q-Flower Miteigentum entsprechend dem Verhältnis der Werte zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
Q-Flower wird Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freigeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Q-Flower.
13. Untersuchung und Mängelrüge
Für Kaufleute gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
Der Kunde muss die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist.
Offensichtliche Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen und erkennbare Transportschäden sind Q-Flower unverzüglich nach Ablieferung konkret und nachvollziehbar mitzuteilen.
Bei Blumen, Pflanzen und sonstigen verderblichen Waren muss die Prüfung wegen der besonderen Verderblichkeit und Veränderlichkeit grundsätzlich unmittelbar nach der Ablieferung erfolgen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Die Mängelanzeige soll insbesondere enthalten:
a. Rechnungs- oder Lieferscheinnummer;
b. Artikel und betroffene Menge;
c. konkrete Beschreibung des Mangels;
d. Datum und Zeitpunkt der Feststellung;
e. aussagekräftige Fotos, soweit dies möglich und zumutbar ist;
f. Angaben zur Lagerung und Behandlung nach Ablieferung, soweit diese für die Beurteilung relevant sind.Der Kunde muss beanstandete Ware bis zur Klärung sachgerecht lagern und Q-Flower eine Untersuchung ermöglichen, soweit dies wegen der Beschaffenheit der Ware möglich und zumutbar ist.
Unterlässt der Kunde eine nach § 377 HGB erforderliche rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften als genehmigt.
Die vorbehaltlose Annahme einer Lieferung schließt Ansprüche wegen nicht erkennbarer Mängel nicht aus.
14. Mängelansprüche
Bei einem Sach- oder Rechtsmangel gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
Q-Flower ist zunächst berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen oder mangelfreie Ersatzware zu liefern.
Die Art der Nacherfüllung richtet sich nach der Beschaffenheit der Ware, der Verfügbarkeit und der Zumutbarkeit. Bei verderblicher oder saisonabhängiger Ware kann eine Ersatzlieferung ausgeschlossen sein, wenn gleichwertige Ware nicht rechtzeitig verfügbar ist.
Der Kunde hat Q-Flower die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Ein Rücktritt ist bei einem unerheblichen Mangel ausgeschlossen.
Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ausschließlich nach dem Abschnitt „Haftung“.
Keine Mängelansprüche bestehen insbesondere bei Schäden oder Qualitätsbeeinträchtigungen, die nach Gefahrübergang verursacht wurden durch:
a. ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung;
b. unzureichende oder falsche Bewässerung;
c. ungeeignete Temperatur-, Licht- oder Luftfeuchtigkeitsbedingungen;
d. Frost, Hitze, Zugluft oder direkte Sonneneinstrahlung;
e. unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Weiterverarbeitung;
f. Nichtbeachtung von Pflege- oder Behandlungshinweisen;
g. natürlichen Verschleiß, natürliche Alterung oder natürliche Entwicklungsprozesse;
h. Eingriffe oder Veränderungen durch den Kunden oder Dritte.Handelsübliche und natürliche Abweichungen im Sinne von Abschnitt 3 begründen keine Mängelansprüche.
Garantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und in Textform erklärt wurden.
15. Haftung
Q-Flower haftet unbeschränkt:
a. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
b. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
c. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
d. im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
e. soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde;
f. in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten von Q-Flower.
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu ergreifen.
16. Rücknahme mangelfreier Ware
Ein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch mangelfreier Ware besteht nicht.
Eine freiwillige Rücknahme bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung.
Q-Flower kann eine freiwillige Rücknahme insbesondere bei kundenspezifisch beschaffter, saisonaler, verderblicher, geöffneter, verwendeter oder nicht mehr uneingeschränkt verkehrsfähiger Ware ablehnen.
Die Kosten und die Gefahr einer vereinbarten Rücksendung trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
17. Schutzrechte und Unterlagen
An Abbildungen, Fotografien, Zeichnungen, Kalkulationen, Preislisten, Produktbeschreibungen, Katalogen und sonstigen Unterlagen behält sich Q-Flower sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor.
Solche Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung von Q-Flower nicht vervielfältigt, verändert, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden, soweit dies nicht zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich oder gesetzlich erlaubt ist.
Marken, Unternehmenskennzeichen und sonstige geschützte Bezeichnungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers verwendet werden.
18. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen kaufmännischen, technischen und betrieblichen Informationen vertraulich.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
a. allgemein bekannt oder ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht allgemein bekannt geworden sind;
b. der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren;
c. von einem berechtigten Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden;
d. unabhängig entwickelt wurden;
e. aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
19. Datenschutz
Q-Flower verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften.
Weitere Informationen sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Q-Flower enthalten.
20. Abtretung
Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von Q-Flower an Dritte abtreten.
Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
§ 354a HGB sowie sonstige zwingende gesetzliche Abtretungsrechte bleiben unberührt.
21. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz von Q-Flower, soweit nichts anderes vereinbart wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
22. Rechtswahl
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Q-Flower und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
23. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Q-Flower.
Q-Flower ist außerdem berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
24. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag, insbesondere Fristsetzungen, Mahnungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen, sollen in Textform erfolgen.
Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Vereinbarungen bleiben unberührt.
25. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Q-Flower und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Nachweisgründen in Textform dokumentiert werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2026